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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 111/04
§§: AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 108 Abs. 3
Schlagwörter Zugangsvermutung, Zugang, Drei-Tage-Fiktion, Bekanntgabe, Verwaltungsakt
Rechtsfrage: Bekanntgabe eines Steuerbescheides: Gilt ein an einem Dienstag zur Post gegebener Steuerbescheid, der erst am Samstag (einen Tag nach der "üblichen" Drei-Tage-Fiktion) außerhalb der Büroöffnungszeiten tatsächlich zugegangen ist, für die Berechnung der Rechtsbehelfsfrist als am darauf folgenden Montag bekannt gegeben? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 07.09.2004
Vorinstanz/AZ: 6 K 2047/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 21 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.11.2005
Erledigungs-Az: I R 111/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 01