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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 15/17 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Schlagwörter Vorfälligkeitsentschädigung, Beendigung, Doppelte Haushaltsführung, Veranlassungszusammenhang, Miteigentumsanteil, Angemessenheit
Rechtsfrage: Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung wegen der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstanden ist, als Werbungskosten abziehbar (anteiliger Abzug bei Miteigentum, Angemessenheitsprüfung)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.11.2016
Vorinstanz/AZ: 2 K 1701/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 09 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.04.2019
Erledigungs-Az: VI R 15/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 06 41