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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 41/02
§§: EStG § 8 Abs. 3, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, PKW, Endpreis, Rabattfreibetrag, Kraftfahrzeug
Rechtsfrage: Ist bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Teils des Jahreswagenrabatts als maßgeblicher Letztverbraucher-Endpreis der Angebotspreis am Geschäftssitz des Arbeitgebers oder am Sitz der Fertigung anzusetzen oder der nach Abschluss des Verkaufsgesprächs um den Händlerrabatt gekürzte Preis und ist dieser Endpreis dann nochmals um 4 v.H. zu mindern? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 13.02.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 1065/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 746
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 78 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.09.2006
Erledigungs-Az: VI R 41/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 40 96