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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 18/14 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 17, EStG § 10 d
Schlagwörter Änderung, Verlust, Wesentliche Beteiligung, Grobes Verschulden, Grobe Fahrlässigkeit
Rechtsfrage: Stellt das "schlichte Vergessen" der Eintragung eines bei der Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung berechneten Verlustbetrags (§ 17 EStG) in die Anlage GSE eine "grobe Fahrlässigkeit" i.S. des § 173 AO dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.01.2014
Vorinstanz/AZ: 8 K 2198/11 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 28 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.02.2015
Erledigungs-Az: IX R 18/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 13 73