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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2360/07 (BVerfG)
§§: UmwStG 1995 § 14, UmwStG 1995 § 18 Abs. 1, UmwStG 1995 § 18 Abs. 4, GewStG 1996 § 7
Schlagwörter Anteilsveräußerung, Auslegung, Begründung, Beteiligung, Fehler, Fiktion, Form, Formwechsel, Frist, Gesetzesbegründung, Gewerbeertrag, Gewerbesteuer, Kapitalgesellschaft, Klarstellung, Missbrauch, Personengesellschaft, Rechtsnorm, Steueränderungsgesetz, Umwandlung, Vermögen, Vermögensübergang, Veräußerung, Veräußerungsgewinn, Wortlaut, Änderung, Übereignung, Verfassung
Rechtsfrage: Gewerbesteuerpflicht einer Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach einer formwechselnden Umwandlung - Gesetzliche Klarstellung - Gesetzesbegründung - Gesetzesauslegung bei "rechtspolitischem Fehler" - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 26.06.2007
Vorinstanz/AZ: IV R 58/06
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2007 S. 2024
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 28 47
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 06.11.2008
Erledigungs-Az: 1 BvR 2360/07
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 03 29