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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 33/98
§§: EStG § 10 b Abs. 4 Satz 2, AO 1977 § 52
Schlagwörter Haftung, Spende, Verein, Verwendung, Satzung
Rechtsfrage: Haftung gem. § 10b Abs. 4 EStG wegen zweckwidriger Verwendung von Spendengeldern eines zum Zwecke der staatsbürgerlichen Bildung der Gesellschaft eingetragenen Vereins (massive Beeinflussung der politischen Willensbildung durch Anzeigenkampagne). Ist insoweit auf die Gesamtaktivitäten des Vereins oder auf eine evtl. Fehlverwendung durch einzelne Handlungen abzustellen? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.05.1996
Vorinstanz/AZ: 12 K 4882/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.1999
Erledigungs-Az: XI R 63/98
Erledigungs-Vermerk: neues Aktenzeichen: XI R 63/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 05 43