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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 16/10 (BFH)
§§: GrEStG § 4 Nr. 1, GrEStG § 4 Nr. 3, GG Art. 3
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Religionsgemeinschaft, Kirche, Steuerbefreiung, Steuererleichterung
Rechtsfrage: Verkauf eines Kirchengrundstücks, das mit einer Kirche bebaut ist, an eine andere christliche Religionsgemeinschaft - Grunderwerbsteuerbefreiung: Ist die Kirche ohne Funktionsübergang (ohne Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben) verkauft worden, was einer Grundsteuerbefreiung widerspricht? Ist die (Fremd-) Nutzung durch den Verkäufer (weiterhin für z.B. Kindergottesdienste) schädlich i.S.v. § 4 Nr. 1 GrEStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 05.11.2009
Vorinstanz/AZ: 3 K 71/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 14 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.09.2011
Erledigungs-Az: II R 16/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 34 39