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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 5/22 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 32 d Abs. 1 Satz 1, BGB § 357, BGB § 346
Schlagwörter Darlehen, Widerruf, Zinsen, Rückabwicklung, Entschädigung, Darlehensvertrag
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der von einer Bank nach Widerruf eines Darlehensvertrags zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche geleisteten Vergleichszahlung (Nutzungswertersatz) um steuerpflichtige Kapitalerträge? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.01.2022
Vorinstanz/AZ: 3 K 2991/19 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 02 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2023
Erledigungs-Az: VIII R 5/22 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 05 61