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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-890/19 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108 Abs. 2, VO (EG) Nr. 659/1999 Art. 14 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Rückforderung, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Rechtsmittel eines Unternehmens gegen das EuG-Urteil vom 24.9.2019 in der Rechtssache T-121/15: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - die Art. 1 und 3 bis 5 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 24.09.2019
Vorinstanz/AZ: Rs T-121/15
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 54 S. 39
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.04.2021
Erledigungs-Az: Rs C-890/19 P