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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 64/05
§§: UStG 1993 § 4 Nr. 14
Schlagwörter Steuerfreiheit, Heilberufliche Tätigkeit, Ähnliche Tätigkeit, Heilpädagogin
Rechtsfrage: Erbringen Heilpädagogen, die aufgrund der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung zwar mit Ärzten zusammenarbeiten, deren Berufsgruppe jedoch nicht über eine regelmäßige Zulassung nach § 124 Abs. 2 SGB V durch die zuständigen Stellen der gesetzlichen Krankenversicherung verfügt, eine heilberufliche oder ähnliche heilberufliche Tätigkeit mit der Folge, dass die Umsätze aus dieser Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 03.03.2004
Vorinstanz/AZ: 10 K 26/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 18 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.02.2007
Erledigungs-Az: V R 64/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 16 41