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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 29/19 (BFH)
§§: ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 c, BewG § 2
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Familienwohnheim, Wirtschaftliche Einheit
Rechtsfrage: Umfang des Familienheims für Zwecke der Erbschaftsteuerbefreiung - Umfang der Wirtschaftlichen Einheit: Ist Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung für ein Familienwohnheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 c ErbStG, dass es sich um ein bebautes Grundstück handelt? Kann zur wirtschaftlichen Einheit "Familienheim" auch ein Garten gehören, der in einheitlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang zum Familienheim steht, aber eine andere Flurnummer trägt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 05.04.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 2568/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 01 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2021
Erledigungs-Az: II R 29/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 12 87