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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 19/96
§§: UStG § 4 Nr. 12 Satz 2 J: 1980, UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a J: 1980, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 J: 1980, UStG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 J: 1980
Schlagwörter Nebenleistung, Betriebsvorrichtung, Einheitlichkeit, Versorgungseinrichtung, Mobilheim
Rechtsfrage: Stellt die entgeltliche Überlassung der Versorgungseinrichtungen an die Mobilheimstellplatzpächter eine selbständige steuerpflichtige Verpachtung von Betriebsvorrichtungen dar? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.01.1996
Vorinstanz/AZ: V 26/92
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 347
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.1998
Erledigungs-Az: V R 19/96
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 17 29