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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 14/18 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Mitunternehmeranteil, Unentgeltliche Übertragung, Buchwertfortführung, Sonderbetriebsvermögen, Ausgliederung, Veräußerung, Stille Reserven, Betriebsaufspaltung
Rechtsfrage: Sind bei unentgeltlicher Übertragung eines Mitunternehmeranteils (hier: an der Besitzpersonengesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung) die Buchwerte auch dann gemäß § 6 Abs. 3 EStG fortzuführen, wenn der Übergeber taggleich bzw. zeitgleich eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Sonderbetriebsvermögens (hier: Teile seines Geschäftsanteils an der Betriebskapitalgesellschaft) bei derselben Mitunternehmerschaft veräußert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.04.2018
Vorinstanz/AZ: 15 K 1187/17 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 09 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.09.2020
Erledigungs-Az: IV R 14/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 20 53