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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-574/17 P (EuGH)
§§: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 239, ZK Art. 239
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Unterschrift, Einfuhr, Warenverkehrsbescheinigung, Ausfuhr, Ursprung
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen EuG-Urteil vom 9.7.2017 Rs T-752/14: Die Rechtsmittelführerin beantragt, 1. das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 19.7.2017 in der Rechtssache T-752/14, Combaro SA gegen Europäische Kommission, aufzuheben, 2. die Klage der Combaro SA als unbegründet abzuweisen, 3. der Combaro SA die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 09.07.2017
Vorinstanz/AZ: Rs T-752/14
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 382 S. 35
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 25.07.2018
Erledigungs-Az: Rs C-574/17 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 15 56