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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 69/13 (BFH)
§§: EStG 2009 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, EStG 2009 § 43 a Abs. 3 Satz 4, EStG 2009 § 20 Abs. 6 Satz 6, EStG 2009 § 20 Abs. 6 Satz 2
Schlagwörter Aktie, Zwang, Einziehung, Veräußerung, Bescheinigung, Verlustverrechnung
Rechtsfrage: Fällt unter den Begriff der Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG 2009 auch die entschädigungslose zwangsweise Einziehung von Aktien im Rahmen eines Insolvenzverfahrens? Setzt eine Verlustverrechnung im Veranlagungsverfahren in diesem Fall eine Bescheinigung i.S. des § 43 a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG 2009 voraus? Dürfen im Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer entstandene Neu-Verluste aus Kapitalvermögen mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG verrechnet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.10.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 2096/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 08 98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.05.2015
Erledigungs-Az: IX R 57/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 57/13 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 20 71