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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 11/22 (BFH)
§§: AO § 227, SGB II § 40 Abs. 1 Satz 2, EStG § 63 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Erlass, Grobe Fahrlässigkeit, Mitteilungspflicht, Ausland, Ausbildung, Aufklärungspflicht, Verschulden, Behörde
Rechtsfrage: 1. Kann für einen Erlass aus Billigkeitsgründen von Bedeutung sein, ob ein Beteiligter eine falsche Auskunft erteilt hat oder einen gebotenen Hinweis unterlassen hat? - 2. Hat das Jobcenter bei frühzeitiger Kenntnis darauf hinzuweisen, dass ein beabsichtigter Auslandsaufenthalt zu Ausbildungszwecken zum Wegfall des Kindergeldanspruchs und im Gegenzug zu einem höheren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II führen könnte und die Familienkasse zu unterrichten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.01.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 1545/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 08 80
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.08.2023
Erledigungs-Az: III R 11/22 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 18 33