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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2840/18 (BVerfG)
§§: GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 105 Abs. 2 a, SpVStG Ha § 1, SpVStG Ha § 4, SpVStG Ha § 12
Schlagwörter Hamburg, Verfassung, Höherrangiges Recht, Spielvergnügungssteuer, Spielvergnügungsteuer, Spielbank, Spielcasino, Spielgerätesteuer
Rechtsfrage: HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 21.02.2018
Vorinstanz/AZ: II R 21/15
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 261 S. 62
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 08 43
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 01.12.2021
Erledigungs-Az: 1 BvR 2840/18
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen