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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 52/08 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 20
Schlagwörter Rentenbesteuerung, Verfassung, Ertragsanteil, Vertrauensschutz, Rückwirkung
Rechtsfrage: Verfassungswidrigkeit der Besteuerung gesetzlicher Altersrenten nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG): Ist bei Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von Beiträgen vor 2005 weiterhin die Ertragsanteilsbesteuerung anzuwenden? Verstößt die Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das AltEinkG und die Erhöhung des Besteuerungsanteils auf 50 % gegen den Vertrauensschutz und das Rückwirkungsverbot? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 23.10.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 266/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 42 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.02.2010
Erledigungs-Az: X R 52/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 18 16