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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 2/09 (BFH)
§§: AO § 237 Abs. 4, AO § 234 Abs. 1, AO § 227, AO § 155 Abs. 2
Schlagwörter Aussetzungszinsen, Erhebung, Unbilligkeit, Erlass
Rechtsfrage: Ist das Finanzamt verpflichtet auf Aussetzungszinsen ganz oder teilweise zu verzichten, da die Erhebung wegen eines Verfahrensfehlers - mit dem der rechtswidrige aber wirksame Erbschaftsteuerbescheid behaftet ist - unbillig wäre? Setzt ein Zinsanspruch nach § 237 Abs. 1 AO voraus, dass sich die Aussetzung der Vollziehung auf eine wirksam festgesetzte Steuer bezieht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.10.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 2274/06 AO
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 10 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.03.2010
Erledigungs-Az: II R 2/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 26 26