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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 5/13 (BFH)
§§: GewStG § 35 b Abs. 2 Satz 4, AO § 181 Abs. 5, AO § 169 Abs. 2 Nr. 2, AO § 171 Abs. 4
Schlagwörter Verjährung, Feststellungsfrist, Ablaufhemmung, Feststellung, Gewerbeverlust, Änderung
Rechtsfrage: Ist die Regelung des § 35 b Abs. 2 Satz 4 GewStG i.d.F. des JStG 2007 dahingehend auszulegen, dass § 181 Abs. 5 AO nur im Falle einer erstmaligen Feststellung, nicht jedoch bei einer Änderung der Verlustfeststellung anzuwenden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.12.2012
Vorinstanz/AZ: 15 K 91/12 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 313
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 09 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.02.2015
Erledigungs-Az: I R 5/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 14 97