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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-667/17 (EuGH)
§§: VO (EG) Nr. 1083/2006 Art. 2 Abs. 4, VO (EG) Nr. 1083/2006 Art. 80
Schlagwörter EG, EU, Italien, Stipendium, Einkommensteuer, Strukturfonds
Rechtsfrage: Sind Art. 80 und Art. 2 Abs. 4 der VO (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11.7.2006 dahin auszulegen, dass sie einer Regelung wie Art. 50 Abs. 1 Buchst. c des Dekrets Nr. 917 des Präsidenten der Republik vom 22.12.1986 entgegenstehen, wonach dem Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung gleichgestellt sind "c) Beträge, die von gleich welcher Seite als Stipendium, Beihilfe, Preisgeld oder Unterstützung für Zwecke des Studiums oder der beruflichen Fortbildung gezahlt werden, wenn der Begünstigte nicht durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit dem, der die Zahlung gewährt, verbunden ist" und solche Beträge daher der allgemeinen Einkommensteuer für natürliche Personen unterliegen, auch wenn das Stipendium aus europäischen Strukturfonds gezahlt wird?
Vorinstanz: Commissione Tributaria Provinciale di Cagliari (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 52 S. 22
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.12.2018
Erledigungs-Az: Rs C-667/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 22 25