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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 82/96
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 8 Abs. 3
Schlagwörter Änderung, Grobes Verschulden, Neue Tatsache, Jahreswagen
Rechtsfrage: Inwieweit ist eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 wegen groben Verschuldens ausgeschlossen, wenn gegen einen Bescheid über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung - in Kenntnis schwebender Verfahren - kein Rechtsbehelf eingelegt wird? Ist die geänderte Rechtsauffassung der Finanzverwaltung bei der Besteuerung der Jahreswagenrabatte eine neue Tatsache i.S. des § 173 AO 1977? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 12.12.1995
Vorinstanz/AZ: 8 K 5794/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.07.2001
Erledigungs-Az: VI R 82/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 81 13