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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 56/01
§§: UStG 1993 § 18 Abs. 6, UStDV 1993 § 48 Abs. 1, UStDV 1993 § 47 Abs. 1
Schlagwörter Sondervorauszahlungen, Aufrechnung, Konkursforderung
Rechtsfrage: In welchem Voranmeldungszeitraum (streitbefangen Umsatzsteuervorauszahlung IV. Quartal 1998) ist die Sonderzahlung für die Dauerfristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen 1998 zu verrechnen? Darf die von der Gemeinschuldnerin für 1998 geleistete Sondervorauszahlung vom Finanzamt mit Konkursforderungen aufgerechnet werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 20.03.2001
Vorinstanz/AZ: 7 K 7221/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1005
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 77 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.07.2002
Erledigungs-Az: V R 56/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 93 31