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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 73/10 (BFH)
§§: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, StromStV § 12 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Stromsteuer, Steuerbegünstigte Verwendung
Rechtsfrage: Gilt der in einer Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage, die Strom erzeugt und über eine Rauchgasreinigungsanlage verfügt, für die Beleuchtung und Klimatisierung sowie für die Gipsabscheidung in zwei Zentrifugen verwendete Strom als "zur Erzeugung von Strom im technischen Sinne verbraucht" (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV) und ist somit von der Steuer befreit? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.03.2010
Vorinstanz/AZ: 4 K 2523/09 VSt
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 40
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 17 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2011
Erledigungs-Az: VII R 73/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 06 38