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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-355/03 (EuGH)
§§: Richtlinie 67/227/EWG, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagwörter Karussellgeschäft, EG. Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, EU, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung, Rechtssicherheit, Umsatz, unschuldiger Beteiligter
Rechtsfrage: I. Ist im Rahmen des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und im Lichte der Ratsrichtlinien 67/227/EWG und 77/388/EWG der Anspruch eines Händlers auf eine Gutschrift für eine Zahlung in Bezug auf Mehrwertsteuer im Rahmen eines Umsatzes zu beurteilen unter Bezugnahme auf - (1) nur den einzelnen Umsatz, an dem der Händler beteiligt war, unter Einschluss der Absichten des Händlers bei der Tätigung dieses Umsatzes oder - (2) die Gesamtheit der Umsätze unter Einschluss nachfolgender Umsätze, die eine kreisförmige Lieferkette bilden, zu der der einzelne Umsatz gehört, unter Einbeziehung der Absichten anderer Teilnehmer in der Kette, die der Händler nicht kennt und/oder nicht über Mittel verfügt, davon Kenntnis zu erlangen, und/oder - (3) die betrügerischen Handlungen und Absichten - unabhängig davon, ob sie sich vor oder nach dem einzelnen Umsatz ergeben - anderer Beteiligter an der kreisförmigen Kette, von deren Beteiligung der Händler nichts weiß, und deren Handlungen und Absichten der Händler nicht kennt und/oder nicht über Mittel verfügt, davon Kenntnis zu erlangen, oder - (4) irgendwelche anderen Kriterien und, wenn ja, welche? - II. Verstößt es gegen die allgemeinen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit, dass Umsätze, die von einem unschuldigen Beteiligten getätigt werden, die aber Teile eines von anderen geschaffenen betrügerischen Steuerkarussells bilden, von der Mehrwertsteuerregelung ausgeschlossen werden?
Vorinstanz: High Court of Justice (England and Wales), Chancery Division
Vorinstanz/Datum: 28.07.2003
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2003 Nr. C 251 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.01.2006
Erledigungs-Az: Rs C-354/03, C-355/03 und C-484/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 07 07