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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 20/22 (BFH)
§§: VO (EU) Nr. 517/2014
Schlagwörter Technische Aerosole, Aerosolzerstäuber, Begriffsauslegung, Inverkehrbringungsverbot, EG, EU
Rechtsfrage: Handelt es sich bei den importierten, ausschließlich den teilfluorierten Kohlenwasserstoff R134 a enthaltenden, Gasfüllern für Ausgleichsgefäße an Heizungsanlagen um ein technisches Aerosol im Sinne der EU-Gase-VO (VO (EU) Nr. 517/2014), die nicht in den freien Verkehr gebracht werden dürfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.04.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 832/21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.10.2024
Erledigungs-Az: VII R 20/22 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 00 16