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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 4/03
§§: EStG § 33 a Abs. 1
Schlagwörter Unterhalt, Nachweis, Ausland
Rechtsfrage: Unterhaltszahlungen an die in Bosnien lebenden und eine kleine Landwirtschaft betreibenden Eltern des Klägers wegen fehlender bzw. nicht nachgewiesener Unterhaltsbedürftigkeit keine außergewöhnlichen Belastungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.11.2002
Vorinstanz/AZ: 1 K 4864/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 14 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.10.2003
Erledigungs-Az: III R 4/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig