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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 26/20 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 2 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 3 Nr. 15, EStG § 3 Nr. 34
Schlagwörter Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Taxifahrten, Öffentliche Verkehrsmittel, Entfernungspauschale
Rechtsfrage: Ist ein Taxi ein öffentliches Verkehrsmittel i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG und können damit die Taxikosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in tatsächlich entstandener Höhe - über die Entfernungspauschale hinaus - als Werbungskosten geltend gemacht werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 22.10.2019
Vorinstanz/AZ: 3 K 490/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 07 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.06.2022
Erledigungs-Az: VI R 26/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 18 62