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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-46/16 (EuGH)
§§: ZK Art. 29 Abs. 1, ZK Art. 30 Abs. 1, ZK At. 31
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Versandverfahren
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 29 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) dahin auszulegen, dass die dort vorgesehene Methode auch dann anzuwenden ist, wenn die Waren eingeführt und im Zollgebiet der Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden, weil sie während des Versandverfahrens der zollamtlichen Überwachung entzogen wurden, wobei sie Einfuhrabgaben unterliegen und nicht zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft, sondern zur Ausfuhr aus der Gemeinschaft verkauft wurden? - 2. Ist der Ausdruck "in der Reihenfolge" in Art. 30 Abs. 1 ZK i.V.m. dem in Art. 41 der Charta der Grundrechte der EU verankerten Recht auf eine gute Verwaltung und i.V.m. dem Grundsatz der Begründung von Verwaltungsakten dahin auszulegen, dass die Zollverwaltung verpflichtet ist, in jedem Verwaltungsakt darzulegen, weshalb unter den konkreten Umständen nicht die in Art. 29 und 30 geregelten Methoden zur Ermittlung des Zollwerts der Waren herangezogen werden können, bevor sie zu dem Schluss gelangen kann, dass die in Art. 31 vorgesehene Methode anzuwenden ist?
Vorinstanz: Augstâkâ tiesa (Lettland)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 111 S. 14
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.11.2017
Erledigungs-Az: Rs C-46/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 21 72