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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 1/20 (BFH)
§§: ErbStG § 6 Abs. 2, ErbStG § 16, BGB § 2139, ErbStG § 14 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Nacherbe, Wahlrecht, Freibetrag, Erbschaft, Einheitlichkeit
Rechtsfrage: 1. Bestimmt § 6 Abs. 2 ErbStG, dass dem (Nach-)Erben stets nur ein persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG zusteht, wenn der (Nach-)Erbe neben dem Eigenvermögen des Vorerben auch Vermögen aus einer Nacherbfolge erwirbt? - 2. Falls ja, gilt dies auch dann, wenn der (Nach-)Erbe neben dem Eigenvermögen des Vorerben auch Vermögen aus mehreren Nacherbfolgen von demselben Vorerben erwirbt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.11.2019
Vorinstanz/AZ: 4 K 519/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 21 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.12.2021
Erledigungs-Az: II R 1/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 08 92