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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 41/15 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Arbeitszimmer, Ehegatten, Miteigentumsanteil, Eigentumswohnung, Werbungskosten
Rechtsfrage: Sind grundstücksbezogene Aufwendungen für ein von einem Ehegatten allein genutztes außerhäusliches Arbeitszimmer (Arbeitswohnung, die sich außerhalb der zu Wohnzwecken genutzten und im hälftigen Miteigentum beider Ehegatten stehenden Wohnung im selben Mehrfamilienhaus befindet) nur in Höhe des hälftigen Miteigentumsanteils als Werbungskosten abziehbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 18.06.2014
Vorinstanz/AZ: 11 K 11055/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 26 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.12.2017
Erledigungs-Az: VI R 41/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 02 91