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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 18/17 (BFH)
§§: UmwStG § 18 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 5 b, EStG § 16 Abs. 2, EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Mitunternehmer, Veräußerungsgewinn, Gewerbesteuer, Abzugsverbot, Umwandlung, Veräußerungskosten
Rechtsfrage: Ist die im Rahmen des Verkaufs eines Mitunternehmeranteils nach § 18 Abs. 3 UmwStG entstandene und vom Veräußerer getragene Gewerbesteuer bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 16 Abs. 2 EStG ungeachtet des mit dem UntStRefG 2008 in § 4 Abs. 5 b EStG normierten Abzugsverbots auch in nach dem 31. Dezember 2007 endenden Erhebungszeiträumen als Veräußerungskosten abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 16.11.2017
Vorinstanz/AZ: 1 K 1441/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 24 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.03.2019
Erledigungs-Az: IV R 18/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 04 36