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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 18/18 (BFH)
§§: AO § 235, AO § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, AO § 370 Abs. 1, EStG § 37 Abs. 3 Satz 3
Schlagwörter Hinterziehungszinsen, Vorauszahlung, Jahressteuerbescheid, Festsetzungsfrist, Zinslauf
Rechtsfrage: Ist eine Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf zu niedrig festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen möglich, wenn für dieselben Zeiträume bereits Hinterziehungszinsen betreffend verkürzter Einkommensteuer festgesetzt wurden, und wie haben in diesen Fällen die Bestimmung der Festsetzungsfrist und die Ermittlung des Zinslaufs zu erfolgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 09.02.2018
Vorinstanz/AZ: 13 K 3586/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 11 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.09.2021
Erledigungs-Az: VIII R 18/18
Erledigungs-Vermerk: zum Teil Revision unbegründet - zum Teil Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 19 63