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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 17/19 (BFH)
§§: UStG § 19, UStG § 25 a, UStG § 10 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 288 Nr. 1
Schlagwörter Kleinunternehmer, Differenzbesteuerung, Bemessungsgrundlage
Rechtsfrage: Ermittlung der Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung bei Differenzbesteuerung: Ist Art. 288 Nr. 1 MwStSystRL dahingehend auszulegen, dass nur steuerfreie Leistungen bei der Ermittlung der Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung auszuschließen sind, nicht aber reduzierte Bemessungsgrundlagen und ist somit bei einem Händler, der der Differenzbesteuerung unterliegt, nur auf die Differenzumsätze und nicht auf die Gesamteinnahmen abzustellen? - Das Verfahren XI R 7/16 war durch Beschluss vom 7.2.2018 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-388/18 ausgesetzt. Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 29.7.2019 Rs C-388/18 wurde das Verfahren XI R 7/16 wieder aufgenommen und unter dem Az. XI R 17/19 fortgeführt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.04.2016
Vorinstanz/AZ: 9 K 667/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 16 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2019
Erledigungs-Az: XI R 17/19
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: XI R 7/16 -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils -- Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 00 78