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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 49/10 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Krankheitskosten, Außergewöhnliche Belastung, Attest, Kur, Rezept, Arzneimittel
Rechtsfrage: Setzt der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer krankheitsbedingten Maßnahme stets voraus, dass v o r Einleitung dieser Maßnahme ein amtsärztliches Gutachten/Attest erstellt wird (Kur, Sauerstofftherapie und Wasserionisierer)? Können rezeptfreie Medikamente nur bei Vorliegen eines ärztlichen Rezeptes als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.12.2009
Vorinstanz/AZ: 5 K 2615/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 03 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.10.2011
Erledigungs-Az: VI R 49/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 38 90