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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 44/06
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, GG Art. 103 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Änderung, Grobes Verschulden, Rechtliches Gehör
Rechtsfrage: Kindergeldrückforderung wegen falscher/fehlender Angaben im Antrag: Trifft die Klägerin am nachträglichen Bekanntwerden der Tatsache (dass sie nicht im Ausland tätig war) ein grobes Verschulden oder war sie wegen ihrer chronischen Alkoholerkrankung nicht in der Lage, vernunftgesteuert zu handeln? - Verletzung rechtlichen Gehörs und Verkennung des Begriffs der groben Fahrlässigkeit durch das FG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.11.2005
Vorinstanz/AZ: 14 K 98/04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2006
Erledigungs-Az: III R 44/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 08 99