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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 42/02
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, VermG § 34 Abs. 3, VermG § 31 Abs. 5
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Neue Bundesländer, Kaufvertrag, Restitutionsanspruch, Restitutionsgrundstück
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuer - Vermögensgesetz: Stellt der Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks in den neuen Bundesländern von der Treuhandanstalt eine gütliche Einigung im Sinne von § 31 Abs. 5 des Vermögensgesetzes dar, so dass der Erwerb des Grundstücks im Sinne von § 34 Abs. 3 Vermögensgesetz von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Im Streitfall hatte vor dem Grundstückserwerb durch die Klägerin zunächst ein Dritter Restitutionsansprüche an dem Grundstück geltend gemacht, dann aber vertraglich auf die Ansprüche verzichtet, sofern das Restitutionsgrundstück zu einem bestimmten Preis an die Klägerin veräußert wird. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 05.06.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 172/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1554
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 00 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2004
Erledigungs-Az: II R 42/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG