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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 60/96
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3
Schlagwörter Ausschüttung, Eigenkapital, Beteiligung, Zeitpunkt, Veräußerungsgewinn
Rechtsfrage: Sind Ausschüttungen aus dem Eigenkapital i.S. von § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG (EK 04), die über den Buchwert von im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligungen hinausgehen, nicht steuerbare Vermögensmehrungen , für die ein nicht sofort steuerlich zu erfassender passiver Ausgleichsposten zu bilden ist, der erst im Zeitpunkt der Veräußerung der Beteiligungen dem Veräußerungserlös hinzuzurechnen ist? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.06.1996
Vorinstanz/AZ: XIV 99/89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.1999
Erledigungs-Az: VIII R 60/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 50 16