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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 59/04
§§: EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Passive Rechnungsabgrenzung, Ertrag, Franchising, Anzahlung
Rechtsfrage: Können die am Ende eines Wirtschaftsjahres nicht verbrauchten Beträge, die ein Franchisegeber von seinen Franchisenehmern zur Finanzierung gemeinsamer, überregionaler Werbemaßnahmen erhält, bei diesem als Rechnungsabgrenzungsposten passiviert werden bzw. sind diese Beträge als Anzahlungen für künftige Werbeleistungen des Franchisegebers zu passivieren oder müssen die jährlich verbleibenden Beträge gewinnerhöhend erfasst werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.09.2004
Vorinstanz/AZ: 9 K 6438/03 G, F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 27
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 02 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2007
Erledigungs-Az: X R 59/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 08 29