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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-666/21 (EuG)
§§: AEUV Art. 106 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Rückforderung, Italien, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Klage der Società Navigazione Siciliana gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss vom 17.6.2021, soweit darin die Società Navigazione Siciliana SCpA als Empfängerin einer rechtswidrigen Beihilfe, die sich aus den im Gesetz von 2010 vorgesehenen Steuerbefreiungen ergibt, angesehen und die Rückforderung dieser Beihilfe durch den italienischen Staat angeordnet wurde, teilweise für nichtig zu erklären; - die Kommission zum Ersatz der bezifferten und der in einem späteren (und etwaigen) Stadium des Verfahrens zu beziffernden Schäden zu verurteilen; - der Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 2 S. 41
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 25.01.2023
Erledigungs-Az: Rs T-666/21
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