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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 25/20 (BFH)
§§: EStG § 33, UN-BRK Art. 9, UN-BRK Art. 20, UN-BRK Art. 26
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Wohngebäude, Behinderung, Hausgarten, Zwangsläufigkeit, Umbau, Behinderte, UN
Rechtsfrage: Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen können Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Gartens nach § 33 EStG abgezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.01.2020
Vorinstanz/AZ: 7 K 2740/18 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 21 77
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.10.2022
Erledigungs-Az: VI R 25/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 03 04