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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 18/19 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3
Schlagwörter Unternehmerische Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Liebhaberei, Sammlungsstück, Einlage
Rechtsfrage: Abgrenzung eines unternehmerischen Handels von einer privaten Sammlertätigkeit: Generiert der Kläger, ein seit vielen Jahren leidenschaftlicher Sammler von wetterfesten Gartenmodelleisenbahnen, durch Abverkäufe aus seiner Privatsammlung über die Internetplattform "eBay", gewerbliche Einkünfte, wenn diese Abverkäufe die Finanzierungsgrundlage für eine weitere, neben dem Hauptberuf existierende, neu hinzugetretene gewerbliche Tätigkeit darstellen? Ist auf den Zweck des Abverkaufs der Sammlung abzustellen und wofür die Erlöse verwendet werden sollten bzw. verwendet wurden; welcher Zeitpunkt ist maßgeblich (Einlage)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 21.08.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 1593/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 10 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.06.2020
Erledigungs-Az: X R 18/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 21 29