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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 48/04
§§: EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8, AO 1977 § 110
Schlagwörter Antragsveranlagung, Frist, Wiedereinsetzung, Verschulden
Rechtsfrage: Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsveranlagungsfrist wegen Unkenntnis des steuerlich nicht beratenen Steuerpflichtigen von der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG: Liegt ein unverschuldeter Rechtsirrtum vor oder ist ein grobes Verschulden anzunehmen, weil nicht nur in den Medien und auf dem Erläuterungsbogen zur ESt-Erklärung, sondern insbesondere in der Broschüre "Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler" bei Übersendung der Lohnsteuerkarten auf die gesetzliche Frist hingewiesen wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.01.2004
Vorinstanz/AZ: 10 K 3897/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 10 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.09.2006
Erledigungs-Az: VI R 48/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils