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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 14/21 (BFH)
§§: StromStG § 2 a Abs. 2, StromStG § 9 b
Schlagwörter Steuerentlastung, Stromsteuer, Unternehmen, Ungleichbehandlung
Rechtsfrage: Versagung der Steuerentlastung für Unternehmen in Schwierigkeiten: 1. Liegt bei der Versagung einer Steuerentlastung nach § 9 b StromStG eine Ungleichbehandlung und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor, wenn gemäß der Beurteilung nach § 2 a Abs. 2 Satz 1 die "harten" Kriterien der AGVO zwar erfüllt sind, sich das Unternehmen tatsächlich jedoch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet? - 2. Lässt die Regelung von § 2 a Abs. 1 Satz 1 StromStG und Art. 2 Nr. 18 Buchst. b AGVO Spielraum für eine einschränkende Auslegung eines Unternehmens in Schwierigkeiten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.03.2021
Vorinstanz/AZ: 4 K 2265/19 VSt
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 07 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.10.2024
Erledigungs-Az: VII R 14/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 00 15