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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 31/03
§§: EStG § 33 Abs. 2
Schlagwörter Kfz-Kosten, Behinderter, Pauschbetrag, außergewöhnliche Belastung, Kraftfahrzeug
Rechtsfrage: Abzugsfähigkeit von Pkw-Kosten des zu 100 v.H. schwerbehinderten (Merkmale "aG" und "H") Klägers: Liegt bei einer Fahrleistung von nur 3601 km ein krasser Ausnahmefall i.S. der BFH-Rechtsprechung (u.a. BStBl II 2002, 224) vor, so dass an Stelle des Pauschbetrages von 0,58 DM/km die tatsächlichen Fahrtkosten mit 2,26 DM/km berücksichtigt werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.05.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 157/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 36 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2003
Erledigungs-Az: III R 31/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 10 85