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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-442/21 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, staatlichen Beihilfe, Nichtigkeit, Ausgleichsleistung, Universaldienstverpflichtung, Dänemark
Rechtsfrage: Rechtsmittel eines Unternehmens gegen das EuG-Urteil vom 5.5.2021 in der Rechtssache T-561/18: Anträge Die Rechtsmittelführerinnen beantragen, - das Urteil des Gerichts vom 5.5.2021 in der Rechtssache T-561/18 insoweit aufzuheben, als es das Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen zurückgewiesen hat, wonach die Kommission ernste Schwierigkeiten bei der Feststellung gehabt habe, dass die Ausgleichsleistung für die Universaldienstverpflichtung eine vereinbare Beihilfe darstelle sowie dass es sich bei der staatlichen Garantie um eine bestehende Beihilfe handele, und wonach die Kommission auch ernste Schwierigkeiten in Bezug auf ihre Beurteilung der falschen Zuordnung der Kosten gehabt habe; - der Rechtsmittelgegnerin ihre eigenen Kosten und die Kosten der Rechtsmittelführerinnen aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 05.05.2021
Vorinstanz/AZ: Rs T-561/18
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 382 S. 19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 16 74
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 10.11.2022
Erledigungs-Az: Rs C-442/21 P