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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI B 122/98
§§: EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a
Schlagwörter Außerordentliche Einkünfte, Abfindung, Entschädigung, Ratenzahlung, Zusammenballung
Rechtsfrage: Ermäßigter Steuersatz für eine Abfindung, die nach dem Sozialplan zur Hälfte beim Ausscheiden fällig ist und der Rest nur in bis zu 18 Monatsraten gezahlt wird, wenn der Ausgeschiedene eine niedriger entlohnte Tätigkeit aufnimmt?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.09.1998
Vorinstanz/AZ: 9 K 6202/95 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.05.2000
Erledigungs-Az: XI B 122/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 50 37