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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 9/20 (BFH)
§§: EStG § 16, EStG § 34, GG Art. 2, GG Art. 3
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Fünftelregelung, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Anwendung der Fünftelregelung gemäß § 34 EStG auf einen im Jahr 2000 entstandenen Veräußerungsgewinn aus der Kündigung einer Unterbeteiligung, wenn die Kündigung vor Gesetzeseinbringung und -verkündung erfolgt war, aber erst nachher wirksam wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.12.2019
Vorinstanz/AZ: 1 K 2665/17 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 20 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.02.2022
Erledigungs-Az: III R 9/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 09 40