Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 14/21
§§: AO § 237
Schlagwörter Schenkungsteuer, Grundlagenbescheid, Aussetzungszinsen, Folgebescheid
Rechtsfrage: Führt die Aussetzung der Vollziehung des Folgebescheids, auf Grund der Aussetzung der Vollziehung des maßgeblichen Feststellungsbescheids, zu Aussetzungszinsen, wenn dieser Feststellungsbescheid wegen fehlender Bedeutung für die Besteuerung letztendlich nicht umgesetzt, aber bereits bestandskräftig geworden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 24.03.2021
Vorinstanz/AZ: 14 K 14059/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 14 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2024
Erledigungs-Az: II R 14/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 13 39