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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 37/19 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 11 Satz 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Beihilfe, Steuerbefreiung, Pflegekind, Öffentliche Mittel, Weiterleitung
Rechtsfrage: Liegen Bezüge aus öffentlichen Mitteln im Sinne von § 3 Nr. 11 EStG auch dann vor, wenn Honorare für die Betreuung eines minderjährigen Kindes in Vollzeitpflege nicht unmittelbar von dem zuständigen Jugendamt an den Betreuer geleistet werden, sondern ein freier Träger der Jugendhilfe zwischengeschaltet ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.03.2019
Vorinstanz/AZ: 12 K 3393/18 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 18 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.03.2021
Erledigungs-Az: VIII R 37/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 09 03